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Die Kanzlei im Überblick

Mit objektiver Beratung zur optimalen Scheidungsstrategie

Wenn eine Ehe in die Brüche geht, wird es häufig sehr emotional. Das ist auch bei einvernehmlichen Scheidungen der Fall. Damit Sie in dieser Situation trotzdem den Überblick behalten und die Scheidung fair verläuft, ist eine kompetente und objektive Beratung sehr wichtig.

Rechtsanwalt Pasch in Fürth hat schon zahlreiche Mandanten vor Gericht vertreten und tragfähige Strategien für die endgültige Trennung entwickelt. Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation und erarbeiten gemeinsam ein erfolgreiches Konzept für Ihre Scheidung.

Gründe für die Zusammenarbeit

Mit folgenden Leistungen überzeugt Rechtsanwalt Pasch im Bereich des Familienrechts.

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • 20jährige Berufserfahrung
  • Konsistente Weiterbildung im Bereich Familienrecht
  • Tätigkeitsschwerpunkt auf Unterhalt und Ehevermögen im Scheidungsverfahren
  • Gerichtsvertretung in Fürth und bundesweit
  • Einheitliche Qualitätsstandards
  • Volle Kostenkontrolle
  • Spezialkanzlei für Familienrecht
  • Einfache Terminvereinbarung
  • Möglichkeit eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs

Wir klären, ob Unterhaltszahlungen fällig sind und in welcher Höhe sich diese Leistungen bewegen. Wir kümmern uns um alle Fragen rund um das Sorge- und Umgangsrecht für Ihre Kinder. Zudem ermitteln wir, wie das Vermögen und gemeinsame Immobilien verteilt werden können.

Dabei stehen Ihre persönlichen Belange und Wünsche im Fokus, zu welchen wir Sie familienrechtlich beraten. Besteht die Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Scheidung, sind wir bemüht bereits im Vorfeld des Gerichtstermins eine außergerichtliche Lösung auszuhandeln und eine Scheidungsvereinbarung aufzusetzen. Dies begünstigt einen schnelleren und somit günstigeren Scheidungsablauf. Wenn dies allerdings keine Option darstellt und auch nach den Bemühungen noch Uneinigkeit besteht, stehen wir auch vor Gericht streitbar mit Nachdruck und Entschlossenheit für Ihre Interesse ein.

Benötigen Sie eine nachhaltige Strategie und eine kompetente Unterstützung für Ihre Scheidung? Dann kontaktieren Sie mich doch einfach und wir vereinbaren einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung. Sie müssen nicht in Fürth oder Umgebung wohnen, ich bin auch bundesweit für Sie da.

Warum sollten sie einen Rechtsanwalt konsultieren?

Laut Gesetzgeber muss ein Scheidungsantrag vor Gericht von einem Anwalt gestellt werden. Spätestens an dieser Stelle muss also mindestens ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, schon frühzeitig juristische Unterstützung einzuholen und vor der Antragsstellung mit einem Fachanwalt für Familienrecht ein tragfähiges Konzept für Ihre Scheidung zu entwickeln. So nutzen Sie bereits das vorgeschriebene Trennungsjahr und regeln im besten Fall alle finanziellen und familiären Belange im Vorfeld. Das spart beim eigentlichen Scheidungsverfahren vor Gericht Zeit und Geld.

Rechtsanwalt Pasch: Spezialist für Familienrecht seit über 20 Jahren

Bei familienrechtlichen Belangen ist besonders viel Empathie nötig – das weiß ich als Anwalt für Familienrecht aus meiner mehr als 20jährigen Erfahrung. Ich biete Ihnen daher eine individuelle und umfangreiche Beratung zu allen Themen rund um Ihre Trennung oder Scheidung. Wir entwickeln gemeinsam eine umsetzbare Strategie für Ihre individuelle Situation. Dazu beraten wir Sie ausführlich zu allen relevanten Fragen und vertreten Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz vor Gericht.

Kontakt

Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach? Dann sollten Sie sich zeitnah von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung und berate Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenfrei. Unter der Nummer 0911 – 990 993 23 können Sie auch kurzfristig einen Termin mit mir, Rechtsanwalt Pasch in Fürth, vereinbaren.

Ich berate Sie sowohl im Falle einer Scheidung oder auch zu allen anderen Fragen zu Themen im Familienrecht wie beispielsweise Vermögenswerte, Unterhaltsleistungen, Sorgerecht oder häuslicher Gewalt.

Sie erreichen meine Kanzlei von Montag bis Freitag zwischen 9:00 – 19:00 Uhr. Gerne können Sie auch unseren Rückrufservice oder das Kontaktformular nutzen.

Modifiziert am 22. November 2021Veröffentlicht am 28. Oktober 2021