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Online Scheidung

Wir unterstützen Sie auch bei einer “Online-Scheidung”. Allerdings muss hier gesagt werden, dass eine Scheidung nach den gesetzlichen Vorgaben derzeit nicht online durchgeführt werden kann. Dennoch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass Sie uns alle erforderlichen Daten und Urkunden online übermitteln und wir reichen hiermit den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein. Dort gibt es dann einen Gerichtstermin, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen. Eine solche Online-Scheidung bietet sich bei einfachen oder einvernehmlichen Scheidungen an. Bei komplexeren Problemen oder Streitpunkten ist ein persönliches Gespräch meist der bessere Weg, um alle erforderlichen Aspekte Ihres Scheidungsverfahrens zu erörtern und zu erfassen.

Welche Unterlagen und Daten werden benötigt?

  • Eheurkunde
  • Ehevertrag – falls vorhanden
  • Namen, Adresse, Beruf, Einkommen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum beider Ehegatten
  • letzte gemeinsame Adresse
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder, bei wem leben diese?
  • Wann erfolgte die Trennung, wer zog aus?

Wie ist der Ablauf einer Online-Scheidung?

Sie senden uns online die maßgeblichen Daten und Urkunden. Hiermit erstellen wir den Scheidungsantrag und geben diesen zu Gericht. Auch errechnen wir anhand des Gerichtskostengesetzes, welche Gerichtskosten das Gericht vorläufig anfordern wird. Der Scheidungsantrag wird dann von dem Gericht Ihrem Ehepartner zugesandt, dieser kann dann hierzu Stellung nehmen. Wenn der Versorgungsausgleich (Rententeilung) von dem Gericht durchgeführt wird, ist das entsprechede Formular (online) auszufüllen, hiermit nimmt das Gericht die Rententeilung vor; diese Berechnung dauert mehrere Monate an. Am Ende bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin im Gerichtsgebäude, hierzu muss das Ehepaar persönlich erscheinen und seinen Scheidungswillen erklären.

Was kostet eine Online-Scheidung?

Die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind in einer Gebührentabelle geregelt. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und gesetzlich der Höhe nach für alle Rechtsanwälte gleich hoch festgelegt. Ihr Vorteil liegt darin, dass ich seit über 20 Jahren im Familienrecht spezialisiert und Fachanwalt für Familienrecht bin. Weiter bin ich für Sie vor Ort jederzeit auch erreich- und ansprechbar; falls Sie den Wunsch haben, persönlich mit mir zu sprechen, bin ich für Sie da. Sollten Sie knapp bei Kasse sein, ist es auch bei einer Online-Scheidung möglich, staatliche Unterstützung (Verfahrenskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Das hier erforderliche Formular übermitteln wir Ihnen auf Wunsch online und unterstützen Sie beim Ausfüllen. Sollten Sie nicht berechtigt sein, Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können, bieten wir Ihnen für die Bezahlung unseres Honorares auch eine zinslose Ratenzahlung an.

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    Unverbindliche Erstberatung

    Wir bieten Ihnen auch eine persönliche oder telefonische Erstberatung an. Ein Termin ist meist rasch möglich. Kommen Sie bereits bei familiären Konflikten auf uns zu. Sollten Sie sich unschlüssig sein, ob die Online-Scheidung für Sie das Richtige ist, können wir diese Frage in einem unverbindlichen – telefonischen, persönlichen oder per Video geführten – Erstberatungsgespräch mit Ihnen klären. Ein telefonisches Erstberatungsgespräch bieten wir Ihnen für 79.- € oder ein ausgiebiges persönliches Gespräch zu 150.- € an.

    Modifiziert am 16. November 2021Veröffentlicht am 19. Oktober 2021